Internes Kontrollsystem
Gemäß den Anforderungen nach Section 404 des Sarbanes-Oxley Act haben US-börsennotierte Unternehmen die Pflicht zur Errichtung und Aufrechterhaltung eines angemessenen internen Kontrollsystems. Dessen Wirksamkeit ist einmal jährlich vom Management zu prüfen und die Beurteilung in einem Kontrollbericht zu dokumentieren. Von dieser Pflicht sind auch deutsche Unternehmen (als Foreign Private Issuer) bzw. in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften US-amerikanischer Gesellschaften betroffen.
Das einzurichtende interne Kontrollsystem umfasst alle organisatorischen Maßnahmen und Kontrollroutinen, die die Ordnungsmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit des Rechnungswesens und der daraus abgeleiteten Quartals- und Jahresabschlüsse sicherstellen sollen.
Dem Jahresabschluss ist von Seiten der Unternehmensleitung eine Erklärung über die Wirksamkeit des rechnungswesenbezogenen Internen Kontrollsystems beizufügen. Brisanz erhält dies, weil die Erklärung – und somit auch die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems – Gegenstand der Abschlussprüfung wird. Der jeweilige Wirtschaftsprüfer hat zu testieren, ob die Einschätzung des Managements bezüglich der Angemessenheit und der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems korrekt ist. Vorstandsvorsitzende und Finanzvorstände von US-börsennotierten Unternehmen haften persönlich für die Richtigkeit der Aussagen über die Finanzsituation der Unternehmen und die Wirksamkeit interner Kontrollen.
Ich mache Sie fit für SOX 404, unterstütze Sie beim Aufbau und der Implementierung eines sachgerechten, zweckmäßigen internen Kontrollsystems sowie bei der Erstellung der Dokumentation. Ich sorge für standardisierte Kontrollmechanismen und dadurch insgesamt für eine verbesserte Corporate Governance. Daneben kann ich Sie mit fachlich qualifizierten Prüfern bei den erforderlichen, umfangreichen Funktionstests des Internen Kontrollsystems unterstützen, die ich grundsätzlich bereits im Vorfeld der ‚SOX‘-Prüfung empfehle, um negativen „Überraschungen“ vorzubeugen.
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